Führerscheinklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

    Klasse BE

    Kombination aus Fahrzugklasse B und einem Anhänger der nicht unter Klasse B fällt

      Klasse AM

      Moped und Mokik mit max 50ccm und 45km/h

        Klasse A1

        Leichtkrafträder mit max. 125ccm und max. 11kw (15PS)

          Klasse A2

          Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35kW und Leistung/Gewicht-Verhältnis von 0,2kw/kg

            Klasse A

            Alle Krafträder mit und ohne Beiwagen

              Klasse B196

              Durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

                Klasse B96

                Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
                - Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
                - Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
                Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

                  Klasse B197

                  Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
                  - in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
                  - bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
                  Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
                  Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

                    Diese Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung der Seite zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden.
                    Mehr Informationen | Verstanden!